16 Aug
Verschlechterung der Grunderwerbsteuer-regelungen bei Übernahmen durch Share Deals
Die Finanzminister der Länder einigten sich am 21.06.2018 politisch auf eine Verschärfung der Regelungen zur Steuerbegünstigung bei Übernahmen durch Share Deals. Die Anteilsgrenze soll künftig von 95 % auf 90 % gesenkt werden. Ferner soll die zzt. nur für Personengesellschaften geltende 5-Jahres-Frist auf 10 Jahre verlängert werden und sowohl für Personengesellschaften als auch für Kapitalgesellschaften gelten.
Somit könnten künftig in einem ersten Schritt (höchstens) 89,9 % der Anteile am Vermögen einer Immobilien besitzenden Gesellschaft auf einen neuen Gesellschafter übertragen werden und erst nach Ablauf von 10 Jahren die verbleibenden (mindestens 10,1 % der Anteile) auf den neuen Gesellschafter ohne Grunderwerbsteuerbelastung übergehen. Es bleibt abzuwarten, wann diese Verschärfung Eingang in einen Gesetzentwurf bzw. in ein Gesetzgebungsverfahren finden wird. Ab diesem Zeitpunkt ist ein Inkrafttreten der Verschärfung möglich, so dass kurzfristig die Nutzung des (günstigeren) geltenden Rechts durch Übertragungen erwogen werden sollte.
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