Im Arbeitsrecht vertrauen sowohl Arbeitnehmer, Geschäftsführer und Vorstände als auch Arbeitgeber sowie Betriebs- und Personalräte auf unsere rechtliche Expertise, die konkret zugeschnitten ist auf die individuellen Bedürfnisse unserer Mandanten.
Im Bau- und Architektenrecht ist unser Team darauf spezialisiert, Sie von der ersten Planung bis zur vollständigen und mangelfreien Realisierung eines Bauvorhabens juristisch zu beraten und zu unterstützen.
Unsere Rechtsanwälte und Notare beraten sowohl bei der vorsorgenden Gestaltung Ihrer Nachlassregelungen, als auch in allen Fragen, die sich nach Eintritt eines Erbfalles stellen.
Im Gesellschaftsrecht, Vereins- und Verbandsrecht sowie auch im Genossenschaftsrecht begleiten unsere Rechtsanwälte und unser Notariat juristische Personen sowie deren Organe von der Gründung über Umstrukturierungen bis hin zur Liquidation und in allen in diesem Zeitraum anfallenden Rechtsangelegenheiten.
Bei Immobiliengeschäften begleiten wir unsere Mandanten vertrauensvoll bei Vertragsverhandlungen und der Vertragsabwicklung sowohl auf Käufer- als auch auf Verkäuferseite.
Mit einem umfassenden Netzwerk zur Medien- und Verlagswelt sind wir gefragte Ansprechpartner in allen Bereichen des Medien- und Presserechts sowie des Verlagsrechts und des Zeitungswesens.
Wir sind mit langjähriger Erfahrung in sämtlichen Bereichen des Wohnungsmiet- und des Geschäftsraummietrechts tätig, insbesondere bei Fragen zu Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten, Laufzeitbefristungen, Zahlungsansprüchen und Kündigungen und entsprechender Herausgabeansprüche.
Eine der Besonderheiten unserer Sozietät ist die außerordentliche Erfahrung und Kompetenz bei der Beratung und Vertretung von Politikern, Fraktionen und Parteien auf kommunaler, Landes- und Bundesebene.
Sowohl Sportvereine als auch Einzelsportler und Trainer vertrauen auf unsere langjährige juristische Expertise, die zusammen mit der wirtschaftlichen Bedeutung und damit einhergehenden Verrechtlichung des Sports zunehmend an Bedeutung gewinnt.
Bei der Errichtung einer Stiftung begleiten wir Sie von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Umsetzung. Zu Beginn führen wir mit Ihnen intensive Gespräche zum Hintergrund der Stiftungsabsicht (z. Bsp. fremdnützige Vermögensverwendung, Erhaltung des Vermögens für den Stifter und/oder seine Familie).
Unsere Beratung im Rahmen des Strafrechts beginnt häufig bereits vor Aufnahme der Ermittlungen durch die Strafverfolgungsbehörden und erfolgt stets mit Blick auf die Besonderheiten des jeweiligen Falles sowie des jeweiligen Mandanten. Hierbei haben wir auch immer die Wirkung eines Strafverfahrens auf die Öffentlichkeit im Blick und bieten dabei auch eine medienbezogene Begleitung unserer Mandanten an.
Im Zivilrecht beraten und vertreten wir unsere Mandanten in allen zivilrechtlichen Fallgestaltungen, angefangen von der Vertragsgestaltung und der Vertretung der Interessen in Vertragsverhandlungen, über die außergerichtliche Geltendmachung vertraglicher oder außervertraglicher Ansprüche bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung ihrer Interessen über alle gebotenen Instanzen.