So begleiten wir die vorausschauende und projektbezogene Erstellung und Prüfung von Verträgen mit Bauträgern, Projektsteuerern, Architekten, Generalunternehmern, Bauunternehmen und Handwerkern. Wir greifen dabei auf einen großen Erfahrungsschatz mit juristischer Spezialisierung insbesondere in Bezug auf VOB-Verträge, BGB-Werkverträge, Bauträgerverträge und Einheits- sowie Pauschalpreisverträge zurück.
Im Rahmen unserer baubegleitenden Tätigkeit verfügen wir über ein großes Netzwerk mit Privatgutachtern, Architekten und baubetrieblichen Spezialisten, die im Bedarfsfall interdisziplinär einbezogen werden können. Bei der Prüfung und Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist unser primäres Ziel, zur Vermeidung von wesentlichen Bauzeitverzögerungen im Interesse unserer Mandanten zielorientierte außergerichtliche Konfliktlösungen durchzusetzen. Soweit dies im Einzelfall nicht möglich ist, vertreten wir unsere Mandanten in gerichtlichen Klage- und gerichtlichen selbständigen Beweisverfahren sowie im einstweiligen Rechtsschutz an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten bundesweit.