Ist bereits ein Erbfall eingetreten unterstützen wir Sie vollumfänglich bei dessen Abwicklung, angefangen bei der etwaig erforderlichen Beantragung eines Erbscheins oder bei der Frage, ob eine Erbausschlagung zweckmäßig ist, bis zur vollständigen Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft.
In streitigen Fällen vertreten wir Sie beispielsweise bei der Geltendmachung ihres Erbrechts im Erbscheinverfahren, bei einer etwaig gebotenen Testamentsanfechtung sowie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Vermächtnisansprüchen, Pflichtteilsansprüchen oder Pflichtteilsergänzungsansprüchen. Die Vertretung der Interessen von Miterben bei der Auseinandersetzung von Immobilienvermögen, sofern erforderlich auch im Wege von Teilungsversteigerungsverfahren, bildet hierbei einen Schwerpunkt unserer Arbeit.