Wir sind mit langjähriger Erfahrung in sämtlichen Bereichen des Wohnungsmiet- und des Geschäftsraummietrechts tätig, insbesondere bei Fragen zu Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten, Laufzeitbefristungen, Zahlungsansprüchen und Kündigungen und entsprechender Herausgabeansprüche. Bei den Schriftformerfordernissen in Gewerbemietverträgen und dem damit verbundenen Problem einer vorzeitigen Kündigung von langfristig abgeschlossenen Geschäftsraummietverträgen verfügen wir über besondere Erfahrung und juristische Expertise.