Wir beraten beispielsweise Mandatsträger zu Fragen der freien Mandatsausübung, Fraktionen oder Fraktionsmitglieder bei fraktionsinternen Streitigkeiten sowie Parteien und ihre Organe zu Fragen des Parteienrechts, insbesondere der Parteienfinanzierung.
Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeiten stellt auch die Vertretung von Politikern in medienrechtlichen Verfahren, in Untersuchungsausschüssen und gegenüber der Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen dar. Sofern erforderlich vertreten wir auch Mandatsträger in staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren und sich anschließenden Strafprozessen, die sich auf Vorwürfe im Zusammenhang mit dem politischen Handeln der Mandanten beziehen.