Individuell angepasst auf Ihren Einzelfall ermitteln wir für Sie den geeigneten Stiftungstyp (z. Bsp. Familienstiftung, Unternehmensstiftung), die geeignete Rechtsform (z. Bsp. Rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts, Treuhandstiftung), den richtigen Zeitpunkt zur Errichtung der Stiftung (z. Bsp. Stiftung von Todes wegen, Stiftung zu Lebzeiten), die für Ihre Stiftung optimale Organisation (ein-/mehrköpfiger Vorstand, zusätzlich Beirat/Kuratorium etc.), die Vermögensausstattung einschließlich der Nutzung von Steuervorteilen sowie den richtigen Zeitpunkt der Einbringung von Vermögen, Beteiligungen und Immobilien auch im Hinblick auf das Steuerrecht.
Nach Klärung aller Vorfragen werden wir für Sie die Errichtung der Stiftung bis zum erfolgreichen Abschluss schnellstmöglich betreiben. Hierzu gehören bei einer Rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts u. a.: Erstellung des Entwurfs der schriftlichen Satzung und des Stiftungsgeschäfts, Abstimmung der Dokumente zunächst noch einmal mit Ihnen sowie anschließend mit der zuständigen Stiftungsaufsicht und dem zuständigen Finanzamt, Stellung des Antrages bei der Stiftungsaufsicht auf Anerkennung sowie Einreichung der Unterlagen beim Finanzamt mit dem Antrag auf Erteilung einer Steuernummer und Beantragung der vorläufigen Bescheinigung der Gemeinnützigkeit.